Die Jugendhilfeausschüsse zum Mittelpunkt der Kinder- und Jugendpolitik machen

Geschrieben von Winfried Dumberger-Babiel (Netzwerk Politische Bildung Schwaben)
Veröffentlicht am 18. Dezember 2008 unter <http://www.politische-bildung-schwaben.net/2008/12/die-jugendhilfeausschusse-zum-mittelpunkt-der-kinder-und-jugendpolitik-machen/>
Abgerufen am 5. Februar 2012 um 13:32 Uhr

Durch die Kommunalwahlen in diesem Jahr wurden auch die Mitglieder für die Jugendhilfeausschüsse neu benannt.

In allen 10 schwäbischen Landkreisen und in den vier kreisfreien Städten gibt es einen Jugendhilfeausschuss (JHA). In ihm wirken auch die Vertreter/innen der Jugendverbände und die Vorsitzenden der Kreis- und Stadtjugendringe mit.

Den Mitgliedern des JHA`s stehen weitreichende Beratungs- und Beschlusskompetenzen sowie Anhörungs- und Antragsrechte gegenüber der Vertretungskörperschaft (Landkreis/Stadt) und deren Ausschüssen zu. Dadurch haben die Vertreter der Jugendarbeit einen direkten Einfluss auf die Jugendpolitik ihrer Stadt/ihres Landkreises und ein jugendpolitisches Mandat. Im JHA haben sie das gleiche Stimmrecht wie z. B. Kreisräte/innen oder Stadträte/innen.

Jugendhilfeausschüsse sind wichtige Instrumente der Interessensvertretung für Kinder und Jugendliche in der Kommunalpolitik und sollten vor allem von den Vertreter/innen der Jugendarbeit viel stärker genutzt und zum Mittelpunkt der Kinder- und Jugendpolitik im Landkreis/kreisfreien Stadt gemacht werden. Viele Ausschüsse könnten sich noch stärker zu einer kompetenten Instanz für Kinder und Jugendliche profilieren. Die JHA-Mitglieder können zum Beispiel einen Einmischungsauftrag zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen ausüben und zu diesem Zweck die dazu vorgesehenen Anhörungs- und Antragsrechte gegenüber dem Ausschuss nutzen. Es können im Ausschuss neue Entwicklungen in der Jugendhilfe angestoßen und Ziele vorgegeben werden. Es sollte auch von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Kinder und Jugendliche an sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen und zu diesem Zweck die Verfahren der Betroffenenbeteiligung auszubauen (z. B. eine Kinder- oder Jugendfragestunde einführen).

Es sollte immer wieder versucht werden, durch politisches Handeln gewünschte Ziele zu erreichen. Dazu gehören Überzeugungsarbeit, Koalitionsbildung, Aufklärung, Anträge und fachliche Vorlagen etc. Freilich, der politische Weg ist manchmal mühselig, langwierig und zuweilen verworren und als Ergebnis steht meist ein Kompromiss.

Demokratie, Beteiligung, politisches Handeln braucht einen langen Atem, gute Organisation, verlässliche Strukturen, politisches Bewusstsein, Kontaktfähigkeiten, Verhandlungsgeschick und, und, und.

Der Einfluss im JHA ist dann groß, wenn

    • mit Sachkompetenz gearbeitet wird (Bescheid wissen über Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten)
    • die formellen und informellen Instrumenten gekonnt eingesetzt werden (z.B. Satzung und Geschäftsordnung des Jugendamts, parlamentarische Regeln, Kontakte zu einflussreichen JHA-Mitgliedern, Initiativen ergreifen, aktiv werden)
    • man ein konkretes Ziel vor Augen hat, sich fachlich ständig »fit« hält, sich fortbildet (fachliche Argumentation)
    • die Mitglieder ihre Beteiligungsmöglichkeiten offensiv und umfassend wahrnehmen
    • die Mitglieder sich in Diskussionen einbringen und bei nicht geläufigen Sachverhalten nachfragen bzw. sich informieren lassen.

    Eine gute Informationsgrundlage für die Arbeit im JHA bietet die Broschüre »Kleine Rechtskunde für den Jugendhilfeausschuss«, die beim Bayerischen Landesjugendamt www.blja.bayern.de (http://www NULL.blja NULL.bayern NULL.de/) zu beziehen ist.

    Nach Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Arbeit im JHA sollte auch beim eigenen Jugendamt nachgefragt werden.

    Der Bezirksjugendring Schwaben bietet für die Vertreter/innen der Jugendarbeit alle zwei Jahre einen Erfahrungsaustausch an.