»Deine Entscheidung« – Informationen zur Europawahl 2009
Veröffentlicht am 30. April 2009 unter <http://www.politische-bildung-schwaben.net/2009/04/deine-entscheidung-informationen-zur-europawahl-2009/>
Abgerufen am 8. Februar 2012 um 10:02 Uhr
Am 7. Juni 2009 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr finden die Wahlen für das Europäische Parlament in Deutschland statt. Heuer gibt es erstmals eine europaweit einheitliche Kampagne des Europäischen Parlaments zum Wahlaufruf. Mit dem Slogan »Deine Entscheidung« sollen die potenziellen Wähler motiviert werden, sich an der Europawahl zu beteiligen. Wählen können grundsätzlich alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mehr als 3 Monaten in der Bundesrepublik gemeldet sind. Im folgenden Artikel können Sie weitere Informationen zum Wahlverfahren, zu den rechtlichen Grundlagen und eine Checkliste mit Fragen, die vor der Wahl geklärt werden sollten, finden.
Das Europäische Parlament
… ist die Stimme der europäischen Bürger und Bürgerinnen
… wacht über andere EU- Institutionen
… entscheidet über die EU- Kommission
… bestimmt die Grenzen der europäischen Union
… ist in der Gesetzgebung ein politischer Machtfaktor
… will die EU handlungsfähiger, transparenter und demokratischer gestalten
Das Wahlverfahren
Das Europäische Parlament wird als einzige Institution der Europäischen Union demokratisch von den Bürgern und Bürgerinnen in Europa gewählt. Dabei werden die Abgeordneten für das Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt. Die Europawahlen 2009 finden auf der Basis des Vertrags von Nizza statt. Somit erhalten in diesem Jahre 736 Abgeordnete Einzug in das Parlament, Deutschland ist mit 99 Sitzen vertreten. Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen.
Im Jahre 2009 sind die Bürger und Bürgerinnen aller 27 Mitgliedsstaaten der EU vom 4. bis zum 7. Juni aufgerufen, Abgeordnete für das Parlament zu wählen. In Deutschland kann am Sonntag, dem 7. Juni von 8:00 – 18:00 Uhr gewählt werden. Grundsätzlich ist man immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der man seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat. Hier ist man auch automatisch in das Wahlregister eingetragen und bekommt eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Auf dieser stehen alle für den Wahlakt notwendigen formalen Informationen: Der Wahlraum wird angegeben, sowie der Wahlzeitraum und die Nummer, unter der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Diese Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 3.bis zum 17.Mai verschickt. Sie sollte beim Gang zur Wahlurne mitgenommen werden, allerdings berechtigt auch ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zur Stimmabgabe.
Der Wahlprozess selber besteht prinzipiell aus einer einzigen Handlung: Es muss hinter eine der Listen auf dem Stimmzettel ein Kreuz gemacht werden. Jeder Wähler hat nur eine Stimme.
Die Stimmzettel sind nicht einheitlich, sondern von Bundesland zu Bundesland verschieden gestaltet. Manche Parteien stellen Landeslisten mit allen Kandidaten von ganz Deutschland auf, andere Parteien treten nur in bestimmten Bundesländern an, beispielsweise die CSU in Bayern. Bei manchen Parteien werden alle Kandidaten für Deutschland hintereinander auf einer gemeinsamen Liste aufgeführt. Es ist vermerkt, ob es sich bei dem Wahlvorschlag um eine Landes- oder Bundesliste handelt. Die Reihenfolge der zur Wahl stehenden Parteien auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Wahlergebnis bei den letzten Europawahlen im jeweiligen Bundesland. Hinter dem Parteinamen werden die Kandidaten der vordersten zehn Listenplätze vermerkt.
Ist man am Wahltag verhindert, kann man in Deutschland sein Wahlrecht per Briefwahl ausüben. Dabei ist es jedoch wichtig zu beachten, dass das Formular persönlich und handschriftlich ausgefüllt werden muss. Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung auf Briefwahl werden ab Februar oder März von den Gemeindebehörden bereitgehalten oder können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung schriftlich auf dem Postweg beantragt werden. Die entsprechenden Wahlunterlagen für die Briefwahl werden einem in diesem Fall per Post zugesandt.
Voraussetzungen für die Wahlbeteiligung
Um sich an der Europawahl in Deutschland beteiligen zu können, müssen die folgenden vier Voraussetzungen erfüllt sein.
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Das 18. Lebensjahr muss am Wahltag vollendet sein.
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Man muss seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik den Wohnsitz haben oder dort gemeldet sein.
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Man muss wahlberechtigt sein und darf nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
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Man muss im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden, bzw. einen Wahlschein haben.
Checkliste mit wichtigen Fragen und Antworten zur Europawahl
Halte ich mich am 7. Juni an meinem Wohnort auf?
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Wenn nicht, Briefwahl beantragen.
Habe ich eine Wahlbenachrichtigung erhalten?
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Wenn nicht, Einspruch beim Wahlamt vor Ort einlegen.
Weiß ich, wohin ich zum Wählen gehen muss?
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Wenn nicht, auf der Wahlbenachrichtigung nachlesen.
Ist mein Personalausweis/ Reisepass noch gültig?
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Wenn nicht, einen neuen beantragen.
Habe ich mich informiert, wen ich wählen möchte?
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Nein? Nutze die Informationsangebote der Parteien.
Weitere Informationen zur Europawahl gibt es unter dem Link www.europarl.de (http://www NULL.europarl NULL.de/).
