Das »institutionelle Dreieck« der Europäischen Union
Veröffentlicht am 31. Mai 2009 unter <http://www.politische-bildung-schwaben.net/2009/05/das-institutionelle-dreieck-der-europaischen-union/>
Abgerufen am 30. Juli 2010 um 19:27 Uhr
Derzeit besteht die EU aus 27 Mitgliedsstaaten und die Bevölkerung in den Ländern der EU umfasst rund eine halbe Milliarde Einwohner. Gemeinsam erwirtschaften die Mitgliedstaaten im Europäischen Binnenmarkt (http://de NULL.wikipedia NULL.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Binnenmarkt) das größte Bruttoinlandsprodukt (http://de NULL.wikipedia NULL.org/wiki/Bruttoinlandsprodukt) der Welt.
Das an der Spitze stehende Ziel der EU: Freiheit, Sicherheit und das Recht ohne Binnengrenzen und Binnenmarkt mit freiem Wettbewerb sollen den Bürgerinnen und Bürger gewährleistet werden. Es gilt den wissenschaftlichen sowie den technischen Fortschritt voranzutreiben, das Wirtschaftswachstum zu erhöhen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die soziale Gerechtigkeit und der soziale Schutz sollen gefördert werden, sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und der Schutz des Kindes sind ein wichtiges Ziel der EU. Die Union schützt und fördert die Werte und Interessen der Union.
Im folgenden Artikel stellen wir Ihnen das »institutionelle Dreieck« vor. Hier bekommen Sie einen Überblick über die drei wichtigsten Organe der EU: Der europäische Rat, die Kommission und das europäische Parlament.
Das institutionelle Dreieck
Drei Organe geben die politische Richtung der EU vor und treffen die Entscheidungen:
- der Rat der Europäischen Union,
- die Europäische Kommission und
- das Europäische Parlament.
Jedes der Organe im institutionellen Dreieck hat bestimmte Aufgabenbereiche, die von der klassischen, aus dem nationalen Rahmen bekannten Aufgabenteilung von Exekutive, Legislative und Judikative, abweicht.
Durch die Aufgabenverteilung ergibt sich in der EU das System der »Checks and Balances«. Im Folgenden werden die Organe des »institutionellen Dreiecks« mit ihren jeweiligen Aufgabenbereichen vorgestellt.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union – auch als Ministerrat bekannt-, ist das zentrale Entscheidungsgremium in der EU, und damit das Organ mit dem größten Einfluss. Er besteht aus den Regierungen der 27 Mitgliedsstaaten und fungiert für diese als Sprachrohr. Dabei kommt er mehrere Male im Monat auf Ministerebene zusammen. Er teilt sich mit dem Europäischen Parlament die gesetzgebende und mit der Europäischen Kommission die vollziehende Gewalt. Der Rat tritt in den jeweiligen politischen Ressorts zusammen: Außenbeziehungen, Wirtschaft und Finanzen, Verkehr, Energie, Landwirtschaft usw. Er wird gewöhnlich »Ministerrat« genannt.
Die meisten Entscheidungen werden durch Mehrheitsentscheidungen getroffen, wiewohl heikle Themen in Bereichen wie Steuerpolitik, Asyl- und Einwanderungspolitik oder Außen- und Sicherheitspolitik Einstimmigkeit erfordern.
Auf höchster Ebene tritt der Rat als Europäischer Rat zusammen. Dort treffen sich die Staats- und Regierungschefs (Staatspräsidenten und/oder Premierminister bzw. Ministerpräsidenten). Auf diesen so genannten Gipfeln, die bis zu vier Mal im Jahr stattfinden, geht es in erster Linie um die Festlegung einer politischen Gesamtstrategie für die EU, aber auch um die Suche nach Lösungen für nachrangige Probleme.
Die Europäische Kommission
Die Kommission ist ein regierungsunabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten Union vertritt und wahrt. Sie hat das »Initiativmonopol« und somit zwei wichtige Funktionen: Eine besteht darin, Vorschläge für politische Maßnahmen der EU und Rechtsetzungsakte zu machen, und die andere besteht darin, dafür zu sorgen, dass die EU-Verträge und die vom Rat und vom Europäischen Parlament verabschiedeten Rechtsakte eingehalten werden. Deshalb wird sie mitunter auch als »Hüterin der Verträge« bezeichnet.
Die Amtszeit einer Kommission beträgt fünf Jahre und entspricht somit weitgehend der fünfjährigen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments. Die Kommissionsmitglieder – eines aus jedem Land – werden zunächst vom Europäischen Parlament bestätigt, bevor sie ihr Amt antreten.
Das Europäische Parlament
Am 7. Juni 2009 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) statt. Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der Europäischen Union und wird alle 5 Jahre gewählt. Das Europäische Parlament musste darum kämpfen, seinen Anspruch auf Vertretung des Volkes durchzusetzen, vertritt nun aber die Bürger und Bürgerinnen auf Unionsebene unmittelbar. Das EP setzt sich aus 785 Mitgliedern aus den 27 Mitgliedsstaaten zusammen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes sitzen nach Fraktionen geordnet zusammen. Die Fraktionen sind Ausdruck für die politische Grundhaltung der nationalen Partei, der die Mitglieder jeweils angehören. Das EP hat drei Arbeitsorte: Strassburg, Brüssel und Luxemburg.
Die wichtigste Funktion des Parlaments besteht darin, die ihm von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwürfe für Rechtsetzungsakte im Rahmen des so genannten Mitentscheidungsverfahrens (d. h. gemeinsam mit dem Rat) zu verabschieden. Das Parlament kann die Europäische Kommission durch ein Misstrauensvotum absetzen.
Hüter des Rechts
Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften soll sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der EU in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden, so, dass gleiches Recht für alle gilt.
Der Gerichtshof ist auch befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden. Das Gericht mit Sitz in Luxemburg besteht aus je einem Richter pro Mitgliedstaat.
Das institutionelle Dreieck im Überblick
Europäisches Parlament
Vertretung der Bürger(innen) Europas
- 785 Abgeordnete (Europawahl 2009)
- Direktwahl alle 5 Jahre
Aufgaben:
- Gesetzgebung zusammen mit dem Rat der EU
- Mitbestimmung über EU-Haushalt
- Kontrolle der EU-Kommission
Rat der Europäischen Union
Vertretung der nationalen Regierungen
- Minister(innen) der Regierungen aller EU-Mitgliedsstaaten
- Wichtigstes Entscheidungsorgan der EU
Aufgaben:
- Gesetzgeber der EU (zusammen mit EP)
- verantwortlich für Außen- und Sicherheitspolitik
- Hauptentscheidungen in den Bereichen Politik und Inneres
Europäische Kommission
Vertretung der gemeinsamen Interessen der EU
- 27 Mitglieder (= Kommissarinnen und Kommissare)
Aufgaben:
- »Hüterin« der europäischen Verträge
- praktische Umsetzung der EU-Politik
- Verwaltung des EU- Haushalts
- Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften

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