Die Neun in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts

Geschrieben von Sebastian Schober (Netzwerk Politische Bildung Schwaben)
Veröffentlicht am 31. Mai 2009 unter <http://www.politische-bildung-schwaben.net/2009/05/die-neun-in-der-deutschen-geschichte-des-20-jahrhunderts/>
Abgerufen am 30. Juli 2010 um 19:35 Uhr

60 Jahre Grundgesetz

Was hat die Zahl Neun eigentlich mit der deutschen Geschichte zu tun? Klar, sie wird in vielen Kulturen dieser Welt als eine besondere Zahl angesehen, welche die als göttlich geltende Zahl Drei dreimal in sich vereint. Bekannt ist auch, dass ein Neugeborenes nach ca. neun Monaten Schwangerschaft das Licht der Welt erblickt. Aber ist das alles für die deutsche Geschichte des 20. Jahrhunderts wirklich von Bedeutung? Bei einer näheren Betrachtungsweise lässt sich diese Frage durchaus mit einem »Ja« beantworten, da einigen schicksalsträchtigen und Neubeginn markierende Daten der jüngsten Geschichte die Neun eingeprägt ist. Zu nennen sind hierbei die Jahre: 1919, 1939, 1949, 1969 und 1989. Was es mit all diesen Jahreszahlen auf sich hat und welche Jubiläen nun im Jahr 2009 damit gefeiert werden können, soll in den kommenden Monaten geklärt werden. Den Auftakt bildet das Jahr 1949, in welchem am 23. Mai das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündet wurde und am folgenden Tage in Kraft trat.

Seit 60 Jahren gründet sich die Bundesrepublik Deutschland nun schon auf das Grundgesetz. Doch wie kam es überhaupt zu diesem? Dazu muss man wissen, dass es nach dem zweiten Weltkrieg faktisch keinen deutschen Staat mehr gab. Das Land war besetzt und stand unter alliiertem Kommando. Es gab keine Hauptstadt, keine Verfassung und auch keine funktionierende Regierung. Ab dem Sommer 1948 senkte sich der eiserne Vorhang unaufhaltsam über dem Land und teilte dieses in zwei Teile. Im Osten zeichnet sich die Etablierung der SED-Diktatur ab, während die alliierten Siegermächte, allen voran die Amerikaner, die Gründung eines Weststaates anstrebten. Aus Angst davor, die Spaltung des Landes weiter voranzutreiben, lehnten die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder zunächst ein Angebot der Alliierten zur Gründung eines neuen Staates ab. Dies wiederum führte dazu, dass die Militärgouverneure diesen am 1. Juli 1948 die sogenannten »Frankfurter Dokumente« übergaben, welche unter anderem die Aufforderung enthielten, im Rahmen einer verfassungsgebenden Versammlung eine Verfassung auszuarbeiten.

Da nun gehandelt werden musste, wurden von den jeweiligen westlichen Landesparlamenten Mitglieder für den »Parlamentarischen Rat« gewählt, welcher die angemahnte Verfassung entwickeln sollte. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt auf der bayerischen Insel Herrenchiemsee erarbeitete dann ein von den Ministerpräsidenten berufenes Expertengremium die Richtlinien für ein Grundgesetz. Diese Richtlinien wiederum bildeten die Grundlage für die weitere Arbeit des Parlamentarischen Rates, der am 1. September 1948 zum ersten Mal zusammentrat. Das Grundgesetz wurde dann am 8. Mai 1949 mit 53 gegen 12 Stimmen sowohl von den Besatzungsmächten als auch den jeweiligen Länderparlamenten angenommen. Eine Ausnahme hierbei bildete Bayern, welches sich jedoch letztendlich der Mehrheit der anderen Länder beugen musste. Die festliche Verkündigung und Unterzeichnung fand am 23. Mai 1949 in Bonn statt. Das Gesetz selbst trat am 24. Mai um 0 Uhr in Kraft.

Seit dem Inkrafttreten wurden mittlerweile 53 Änderungen am Grundgesetz vorgenommen. Um eine Änderung durchführen zu können, muss sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat einer solchen mit jeweils einer Zweidrittel-Mehrheit zustimmen. Die wohl umfangreichste Änderung erfuhr das Grundgesetz Zuge der Föderalismusreform am 1. September 2006 im. Hierbei wurden insgesamt 25 Artikel reformiert.

Nach dem Fall der Mauer und dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3. Oktober 1990 trat das Grundgesetz auch in den fünf neuen Bundesländern in Kraft. Dies ist auch der Grund, weshalb der 3. Oktober als Tag der deutschen Einheit gefeiert wird.

Einiges im Grundgesetz erscheint heute nicht mehr ganz zeitgemäß. So operiert beispielsweise die Bundeswehr, welche eigentlich nur für den »Verteidigungsfall« eingesetzt werden darf, weltweit. Auch ist ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, also den Schutz persönlicher Daten im Grundgesetz nicht vorgesehen. Dabei wäre gerade ein solches in Zeiten großer Datenskandale durchaus sinnvoll. Generell stellt sich weiterhin die Frage, ob das Grundgesetz letztendlich überhaupt vereinbar mit einer europäischen Verfassung wäre und ob die Freiheitsrechte im Antiterrorkampf wirklich noch mehr eingeschränkt werden müssen.

Seit 1949 obliegt der Menschenwürde im Grundgesetz eine besondere zentrale Bedeutung. Zur damaligen Zeit galt sie als einzigartig. Heute steht sie für das, was uns unter anderem in der Welt als Bundesrepublik Deutschland charakterisiert. »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« (Art. 1 Abs. 1 GG) »Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.« (Art. 1 Abs. 2 GG) Ein Grundsatz, den zu verstehen von höchster Wichtigkeit ist, den es jeder Generation zu vermitteln gilt und der immer auch Inhalt von politischer Bildung sein muss.

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