Regierungspräsident Karl Scheufele beim Bezirksjugendring Schwaben

Geschrieben von Lisa Bundlechner (Netzwerk Politische Bildung Schwaben)
Veröffentlicht am 31. Dezember 2009 unter <http://www.politische-bildung-schwaben.net/2009/12/regierungsprasident-karl-scheufele-beim-bezirksjugendring-schwaben/>
Abgerufen am 4. September 2010 um 03:25 Uhr

Am 21.11.09 berichtete Regierungspräsident Karl Michael Scheufele bei der Bezirksjugendring-Ausschusssitzung in Babenhausen über die Aufgaben der Regierung von Schwaben.

Im ersten Teil seines Berichts sprach Karl Michael Scheufele über den bereits bestehenden Kontakt zwischen der Regierung von Schwaben und Mitgliedsorganisationen des Bezirksjugendrings. So nannte er die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser-Hilfsdienst und das Technische Hilfswerk die im Katastrophenfall unschätzbare Dienste leisten. In der Katastropheneinsatzleitung der Regierung wirken Fachberater der drei genannten Organisationen im Katastrophenfall als vollwertige und entscheidungsbefugte Mitglieder mit. So pflegt die Regierung von Schwaben zu den genannten, aber auch zu weiteren Organisationen, zum Beispiel dem Landesbund für Vogelschutz einen engen Kontakt. Durch die enge Zusammenarbeit entstehen zahlreiche gemeinsame Projekte.

»‘Bezirk Schwaben’ und ‘Regierung von Schwaben’ werden – vor allem im Sozialbereich – häufig verwechselt, sind aber völlig unterschiedliche Organisationen mit jeweils eigenen Aufgabestellungen, die sich zwar manchmal berühren, aber nicht überschneiden«, so Karl Michael Scheufele.

Beim Bezirk Schwaben handelt es sich um eine kommunale Gebietskörperschaft auf der dritten kommunalen Ebene, die Regierung von Schwaben dagegen spiegelt das Spektrum der bayerischen Staatsverwaltung auf regionaler Ebene wider. Aufgaben des Bezirks Schwaben liegen dabei als überörtlicher Träger der Sozialhilfe in der Leistungsgewährung im Rahmen der ambulanten und stationären Eingliederungshilfe für Behinderte und der Leistungen an sonstigen Bedürftigen im stationären Bereich, insbesondere Hilfe zur Pflege in Heimen. Außerdem gehört die Hilfegewährung an psychisch Kranke zum Aufgabenspektrum. So übernimmt der Bezirk soziale Sicherung auf kommunaler Ebene, die Gemeinden und Kreise nicht leisten können.

Die Regierung von Schwaben dagegen nimmt auf regionaler Ebene die staatlichen Aufgaben wahr. Ihr Aufgabenspektrum umfasst das Bauwesen, Schul- und Bildungswesen, Umweltbereich, Regional- und Landesplanung, Wirtschaft und Verkehr, aber auch zahlreiche Aufgaben im sozialen Bereich. Die Aufgaben lassen sich hier in drei Schwerpunkte unterteilen: die Rechtsmittelbehörde, die Aufsichtsbehörde und die Förderbehörde.

Als Rechtsmittelbehörde übernimmt die Regierung von Schwaben in zahlreichen Rechtsgebieten des Sozialwesens die Entscheidung über Widersprüche gegen Ausgangsentscheidungen der Leistungsträger, z. B. im Wohngeldrecht, Jugendhilfekostenrecht und im Sozialhilfe- und Grundsicherungsrecht.

Als Aufsichtsbehörde ist sie zum einen übergeordnet und koordinierend tätig, wie z. B. im Bereich der Heime für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime und Kindertagesstätten. Zum anderen obliegen ihr aber auch primäre Aufsichts- und Beratungszuständigkeiten wie z. B. im Bereich der Einrichtungen der Jugendhilfe.

Darüber hinaus ist eine wesentliche Aufgabe der Regierung von Schwaben im Sozialbereich die Ausreichung und Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von staatlichen Fördermitteln. Im Jahr 2008 lag die Summe der staatlichen Fördermittel, die an Schwangerschaftsberatungsstellen, Erziehungsstellen, Maßnahmen der Frühförderung, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kindertagesstätten, Frauenhäuser u. v. m. gingen bei 27,7 Millionen Euro. Im Jahr 2009 wird sich diese Zahl noch erhöhen.

Im Schulbereich bezieht sich die Förderung vor allem auf den Ausbau von gebundenen und offenen Ganztagsschulen.

Gemäß der Definition für offene Ganztagsschulen leisten diese »ganztägige Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 5 bis 10. Gemäß der neuen Förderrichtlinie, die um 1. Juli 2009 in Kraft getreten ist, sind Ausnahmeanträge, die die Teilnahme von Grundschülern vorsehen, zulässig und können dem Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.« Zur Förderung gehören hierbei Mittagsverpflegung, Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangebote. Die Finanzierung übernimmt zum großen Teil der Staat nach einem Festbetrag, der je nach Schulform zwischen 18.000 und 25.000 Euro schwankt. Der Antragsteller muss einen Betrag von 5000 Euro selber übernehmen, die Eltern werden finanziell deutlich entlastet, indem sie nur das Mittagessen selber bezahlen müssen.

Im Schuljahr 2009/10 beträgt die Anzahl der offenen Ganztagsschulen in Schwaben 127. Die Anzahl der gebundenen Ganztagsschulen in Bayern im Schuljahr 2009/10 beträgt 626.

Im Gegensatz zu offenen Ganztagsschulen zeichnen sich die gebundenen dadurch aus, dass der vormittägliche und der nachmittägliche Ablauf in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen und die Klasse mindestens 4 Wochentage täglich 7 Zeitstunden miteinander verbringt. Die Schulen bieten differenzierte Fördermaßnahmen, individuelle Arbeits- und Übungsphasen, eine veränderte Unterrichtskultur mit innovativen Unterrichtsformen, Mittagsverpflegung, pädagogisch geleitete Freizeitgestaltung, Förderung der sozialen Kompetenzen und den Einbezug qualifizierter externer Partner.

In der gebundenen Ganztagsschule werden neben den überwiegend eingesetzten Lehrkräften auch externe Kräfte eingesetzt. Über die Einrichtung solcher Schulen entscheidet der Staat. Neben der Förderung durch Ganztagsschulen hat sich gezeigt, dass weitere Hilfen für benachteiligte Jugendliche notwendig sind. Ein wichtiges Programm, das vom Bayerischen Staat unterstützt und von den Regierungen vollzogen wird ist hierbei: »Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)«.

JaS bietet Beratung und sozialpädagogische Hilfen, soziale Gruppen- und Trainingskurse zur Stärkung sozialer Kompetenzen, Elternarbeit und Vernetzung und Koordinierung mit anderen sozialen Einrichtungen. »Jugendsozialarbeit an Schulen ist primär eine Aufgabe der Kommunen im eigenen Wirkungskreis. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen hierbei mit einem Regelförderprogramm.« In Schwaben gibt es mittlerweile 102 JaS-Schulen mit knapp 70 Stellen für Fachkräfte der Jugendhilfe mit abgeschlossenem Fachhochschulstudium.

Zuletzt sprach der Regierungspräsident noch vom »Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe«. Hierbei merkte er besonders an, dass eine Vielzahl von Eltern sich liebevoll um ihre Kinder kümmern, ein kleiner Teil aber nicht in der Lage sei die Erziehungsverantwortung angemessen zu erfüllen. »Gesetzliche Grundlage für die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben im Rahmen der Jugendhilfe und des Kinderschutzes ist das Sozialgesetzbuch VIII.« Es regelt die Verpflichtungen der staatlichen bzw. kommunalen Behörden bei der Wahrnehmung des Staatlichen Wächteramts und des Schutzauftrags bei Kindwohlgefährdung. Hierbei arbeiten die Jugendämter, die von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe unter anderem zur Wahrung des SGB VIII eingerichtet wurden und die Regierung eng zusammen. So unterliegen z. B. die stationären Einrichtungen in denen ein Kind nach einer Obhutnahme vom Jugendamt untergebracht werden kann der Aufsicht der Regierung.

Da eine solche Maßnahme aber ein schwerwiegender Eingriff in das Familiensystem bedeutet wurde ein Bayerisches Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Es basiert auf folgenden drei Säulen:

  1. Präventive Maßnahmen, z. B. das Gewaltpräventionsprojekt »FAUSTLOS«
  2. Initiierung von Maßnahmen auf Bundesebene, z. B. Erleichterung Familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
  3. Verbesserung der staatlichen Handlungsmöglichkeiten für einen effektiven Vollzug des Schutzauftrags, z. B. verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen.

Hieraus entstand das Konzept der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKis). In der ersten Phase dieses Projekts werden Eltern mit »Risikofaktoren«, z. B. Armut, Minderjährige Eltern,… Hilfe angeboten. In der zweiten Phase kommt es zu einer entwicklungspsychologischen Beratung. Sollte es notwendig sein ist in der dritten Phase eine Intervention durch das Jugendamt vorgesehen. So sind die KoKis ein umfassendes und effektives Frühwarn- und Förderungssystem, für das die Regierung Schwaben im Jahr 2009 bereits Mittel in Höhe von 118.000 Euro bereitgestellt hat.

1 Kommentar


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Hallo ihr netten Redakteurinnen
und Redakteure,

Unterschiede zwischen Bezirk und Regierung sind sehr schön erklärt. Auch die Aufgabenverteilung ist klar verdeutlich. Theoretisch leben wir in einem dollen Bezirk.
Jetzt sollte das nur noch in der Praxis klappen… huch, schon wieder ein Lehrer krank,
wann kommt den bloß die Heilpädagogin wieder aus der Baby-Pause, schieben wir doch unsere Förderpflicht schnell `mal an die Kommune zurück, vielleicht merkt`s der Rechtsreferent nicht…

Netten Gruß,
Pauli

5. März 2010 15:02

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