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Die junge Generation steckt voller Ideen.
Sie will und soll sich entfalten können. Dafür braucht sie Hilfen, damit eine
zukunftsorientierte Jugendpolitik in Gang gesetzt werden kann. Aber wer
vertritt die Interessen der Jugendlichen? Wir haben ein Interview mit Herrn Pletzer
vom Bayrischen Jugendring, Referat Kommunale Jugendarbeit, über das Thema
Jugendbeauftragte geführt. Hier werden
Sie konkret über Jugendbeauftragte und ihr Aufgabenfeld informiert.
Wer sind Jugendbeauftragte?
Gemeindliche
Jugendbeauftragte (teilweise hat sich auch der Begriff
"Jugendreferent/in" oder „Jugendsprecher/in“ eingebürgert) werden in
der Regel aus der Mitte des Gemeinderates bestimmt. Sie sind Gemeinderäte, die
ehrenamtlich die Aufgabe übernehmen, im jeweiligen Gemeindegebiet die Anliegen
der Kinder und
Jugendlichen und der Kinder- und Jugendarbeit zu vertreten, zu unterstützen und
zu fördern. Engagement, Interesse an den Fragen der Jugendlichen, Offenheit und
Idealismus gehören zu den Eigenschaften eines guten Jugendbeauftragten.
Welche Aufgaben übernehmen die Jugendbeauftragten?
Sie sorgen als Jugendbeauftragte/r für den kontinuierlichen Kontakt der Gemeinde zur Kinder- und Jugendarbeit, zu den Vertretern/innen der Kinder- und Jugendarbeit sowie zu den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst.
Sie koordinieren die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen und Initiativen, die in der Kinder- und Jugenarbeit tätig sind.
Über sie werden die Belange der Kinder und Jugendlichen im Gemeinderat präsent und der Gemeinderat erhält über sie in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit mehr Kompetenz.
Sie sind Ansprechpartner/innen, informieren und beraten zu den Belangen von jungen Menschen und zu Fragen der Kinder- und Jugendarbeit in ihrer Gemeinde.
Umgekehrt
sorgen Sie für mehr Transparenz der Entscheidungen des Gemeinderates bei den
jungen Gemeindebürgern.
Sie
entwickeln, fördern und unterstützen eine gut ausgebaute Infrastruktur der
Kinder- und Jugendarbeit und tragen zu notwendigen und sinnvollen Angeboten für
Kinder und Jugendliche bei.
Sie setzen
sich für Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ein und sorgen
so dafür, dass Jugendliche in ihrer Gemeinden Verantwortung und Identifikation
entwickeln.
Nach welchem Verfahren werden
Sie bestellt und von wem werden Sie betreut?
Die Bestellung der Jugendbeauftragten
geschieht im Rahmen der gemeindlichen Aufgaben nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur
Ausführung der Sozialgesetze). Die kreisangehörigen Gemeinden werden damit,
zusätzlich zu den Bestimmungen der BayGO Art. 57, in das System der Kinder- und
Jugendhilfe mit einbezogen. Danach „... sollen die kreisangehörigen Gemeinden
... im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür
sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen,
Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur
Verfügung stehen.“
Die Jugendbeauftragten
in den Gemeinden sind Teil eines gut ausgebauten Systems der Kinder- und Jugendarbeit
in Bayern. Das Netzwerk der Jugendarbeit unterstützt, berät und begleitet bei
der Entwicklung einer erfolgreichen Kinder- und Jugendpolitik.
Die Jugendbeauftragten
in den Gemeinden sind Teil eines gut ausgebauten Systems der Kinder- und Jugendarbeit
in Bayern. Das Netzwerk der Jugendarbeit unterstützt, berät und begleitet bei
der Entwicklung einer erfolgreichen Kinder- und Jugendpolitik.
Was sind die
Ziele der Jugendbeauftragten?
Die
wichtigsten Partner der Jugendbeauftragten sind alle Menschen in Organisationen
und Initiativen, die sich um das Wohl von jungen Menschen einsetzen.
Jugendbeauftragte arbeiten mit allen, in der Kinder- und Jugendarbeit
engagierten Menschen der Gemeinde zusammen.
Sie sollen:
- Ansprechpartner sein,
-Austausch Kontakte, Ideen und Entwicklungen
fördern, - und
-Kontakt zu den überörtlichen Organisationen
der Kinder- und Jugendhilfe halten.
Ihre Aufgabe
ist es nicht, die Kinder- und Jugendarbeit in Ihrer Gemeinde zu
"schmeißen". Nicht die Jugendbeauftragten selbst sollen die Kinder-
und Jugendarbeit machen.
In der Rolle
als Jugendbeauftragte/r sorgen Sie als Vermittler für gute Kommunikation und
Zusammenarbeit und für optimale Bedingungen zur Entwicklung und Durchführung
von Angeboten für Kinder- und Jugendliche.
Damit finden
andere Personen und Organisationen ein förderndes Umfeld und gute
Ausgangsbedingungen für ihre Arbeit. So unterstützen Jugendbeauftragte die
Anliegen von jungen Menschen am allerbesten.
Kompetente Unterstützung und
Beratung finden Sie:
bei Ihrer Kommunalen
Jugendarbeit, den Fachkräften im Jugendamt für die Weiterentwicklung der
Kinder- und Jugendarbeit, bei Ihrem
Kreis-/Stadtjugendring, dem Zusammenschluss der Jugendverbände und
Jugendgemeinschaften für die Weiterentwicklung der Kommunalen Kinder- und Jugendpolitik
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