Startseite
 
Benutzer Anmelden
Rundbrief abonnieren

Unser regelmäßiger E-Mail Rundbrief informiert Sie über aktuelle Themen aus dem Netzwerk.






Aktuelle Beiträge
Termine
Projekte
Projekte für Schulen
Theorie
Themen
Methoden
Rezensionen
Links
Archiv
Beteiligen Sie sich
Neuer Beitrag
RSS-Austausch
Bezirkstagswahl 2008 - so geht's Drucken E-Mail
Geschrieben von Mathias Retzbach   
Sonntag, 7. September 2008

Am 28. September wird gewählt! Da finden nämlich die Bezirktagswahlen statt. Doch wer darf überhaupt wählen gehen? Wie viele Stimmen hat man? Und wie setzt sich der Bezirkstag zusammen? Wir haben die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt. 

Du...
      - bist deutscher Staatsbürger?
      - bist mindestens 18 Jahre alt?
      - hast seit mindestens drei Monaten deinen Hauptwohnsitz in einem Bezirk Bayerns?

Dann darfst du am 28. September 2008 den Bezirkstag in deinem Bezirk wählen!

Die dafür notwendige Wahlbescheinigung bekommst du mit der Post direkt nach Hause geschickt.
Der Bezirk Schwaben ist in 13 Stimmkreise unterteilt. Aus jedem dieser Stimmkreise wird ein Bezirksrat direkt gewählt. 13 weitere Bezirksräte werden über so genannte Wahlkreislisten gewählt. So werden alle 26 Sitze im schwäbischen Bezirkstag besetzt.

Wie läuft die Wahl ab?

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Stimmkreisstimme und eine Wahlkreisstimme. Dafür gibt es zwei verschiedenen Wahlzettel.
Mit der Stimmkreis- oder Erststimme kann ein Direktkandidat gewählt werden.
Mit der Wahlkreis- oder Zweitstimme kann die Wahlkreisliste einer Partei bzw. ein Kandidat auf dieser Liste gewählt werden. Wird auf dem Wahlkreiszettel mehr als ein Kandidat einer Partei angekreuzt, wird die Stimme nicht ungültig; sie zählt als Listenstimme für die ganze Partei. Ungültig wird die Stimmer allerdings, wenn Kandidaten von verschiedenen Parteien angekreuzt werden.

Wie werden die Sitze verteilt?

Bei der Bezirkstagswahl gibt es keine Sperrklausel für den Einzug einer Partei in den Bezirkstag. Bei der Landtagswahl dagegen gibt es eine Hürde von 5 Prozent.
Als Bezirksrat im Stimmkreis ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen bekommen hat (einfache Mehrheit). Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist - im Unterschied zur Landtagswahl - gewählt, egal wie viele Stimmen die zugehörige Partei erhält.
Die Bezirksräte im Wahlkreis werden über das so genannte "d’Hondtsche Verfahren" ausgezählt. Hierzu werden die Gesamtstimmen für einen Wahlkreisvorschlag (also Erst- und Zweitstimmern) herangezogen.

 


Aufgerufen: 446

  Artikel kommentieren

Nur registrierte Benutzer können Kommentare schreiben.
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.

Powered by AkoComment Tweaked Special Edition v.1.4.5

 
 
Träger: Bezirksjugendring Schwaben des Bayrischen Jugendrings (KdöR), © 2007
Web-Design: 01Null GbR Baernreuther & Schmitz